Für die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sind folgende Kriterien wichtig:
Es gibt einen oder mehrere Auslöser für die Beschwerden (Symptome), die bereits mehrere Wochen anhalten. Die Beschwerden beeinträchtigen einen Menschen in wesentlichen Lebensbereichen (persönlich, Familie, Soziales, Ausbildung, Arbeit oder andere Bereiche).
Die PTBS kann nach Konfrontation mit einem extrem bedrohlichen Ereignis oder einer Reihe von Ereignissen auftreten. Das sind z.B. Unfälle, Erkrankungen oder Naturkatastrophen, aber auch Erfahrungen psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt.
Die Beschwerden (Kernsymptome) zeigen sich bei den betroffenen Menschen in drei wesentlichen Bereichen:
Wiedererleben: Betroffene Menschen erleben in der Gegenwart eines oder mehrere traumatische Ereignisse wieder. Dies kann in Form von lebhaften unkontrollierbaren Erinnerungen (Intrusionen oder Flashbacks) oder Albträumen auftreten. Diese Erinnerungen sind meist verbunden mit starken, überwältigenden Gefühlen wie Angst oder Horror. Auch der Körper reagiert häufig stark. Diese Gefühle und Reaktionen können so stark sein, dass es den betroffenen Menschen so vorkommt, als wären sie wieder in der traumatisierenden Situation.
Vermeidung: Das Ereignis oder die Ereignisse waren so schrecklich, dass man versucht Gedanken und Erinnerungen daran zu vermeiden. Es kann auch dazu kommen, dass man Dinge nicht mehr tut (Aktivitäten vermeidet), Menschen oder Situationen vermeidet, die mit dem Ereignis oder den Ereignissen in Verbindung stehen.
Wahrnehmung erhöhter gegenwärtiger Gefahr: Betroffene Menschen reagieren auf Reize oder unerwartete Geräusche mit erhöhter Wachsamkeit oder sind vermehrt schreckhaft. Neben diesen Hauptproblembereichen können auch eine Vielzahl anderer Gefühle auftreten. Dazu zählen: Angst oder Panik, sich Sorgen machen, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit, Ärger und Wut, Scham- und Schuldgefühle, Ekel und andere belastende Gefühle.
Die Diagnose einer PTBS sollte ausschließlich von einer Fachperson erfolgen.