Seit dem 1.1.2022 lehren Weiterbildungsinstitute nach diesem Curriculum. Parallel dazu darf nach dem bisherigen Curriculum von 2012 noch bis zum 31.12.2023 gelehrt werden, wenn die Weiterbildung noch 2021 begonnen wurde.
Sind Sie aktuell TeilnehmerIn an einem Weiterbildungsgang an einem der zertifizierten Institute nach dem Curriculum von 2012, so gelten für Sie die dort genannten Bestimmungen. Beachten Sie insbesondere die dortigen Hinweise zum Abschlusskolloquium. Das Curriculum von 2012 finden Sie hier.
Mit Vorlage des Zertifikats Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT) sind die Ziffern 2.3 und 2.4 des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erfüllt. Zusätzlich zum Zertifikat Spezielle Psychottraumatherapie (DeGPT) werden die in Ziffer 2.5 genannten Behandlungsfälle und die in Ziffer 2.6 genannte Teilnahme an der Einführungsveranstaltung der DGUV gefordert (vgl. Psychotherapeutenverfahren Anforderungen). Weitere allgemeine Informationen zum Psychotherapeutenverfahren finden Sie hier.